Vermischtes
Neuer Rekord bei Hartz-IV-Sanktionen
Das geht aus einer neuen Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hervor, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Danach ist die Zahl der Strafen verglichen mit 2009 um 38 Prozent auf 1,017 Millionen gestiegen. Im Schnitt wurden die staatlichen Leistungen um 106 Euro gekürzt. Der Hartz-IV-Satz für Singles beläuft sich auf 374 Euro. Eine Sprecherin der Nürnberger BA führte die starke Zunahme auf die "konsequentere und professionellere Arbeit" der Behörde zurück. In den Jobcentern wechsele das Personal weniger häufig als früher. Die Vermittler könnten mehr Termine mit den von ihnen betreuten Menschen vereinbaren. Hinzu komme die gute Lage auf dem Arbeitsmarkt. Wenn Langzeitarbeitslose mehr Jobangebote bekämen, könnten sie "potenziell auch mehr ablehnen", sagte die Sprecherin. Wird eine zumutbare Arbeit nicht angenommen, können die Jobcenter den Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent kürzen. Nach den neuen BA-Zahlen werden aber mehr als zwei Drittel der Sanktionen mit "Meldeversäumnissen" begründet, etwa weil ein Hartz-IV-Empfänger zu einem Beratungstermin ohne Grund nicht kommt. Nur etwa jeder siebte Bestrafte hat sich laut der Statistik geweigert, eine Arbeit oder Ausbildung oder zum Beispiel einen Ein-Euro-Job aufzunehmen oder fortzuführen. Die BA-Sprecherin warnte davor, die Zahlen überzubewerten. Bei einer Missbrauchsquote von 3,2 Prozent bundesweit hielten sich 96,8 Prozent der 4,35 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher an die Gesetze. Die Zahlen sind regional unterschiedlich: In Berlin war die Missbrauchsquote mit 4,7 Prozent im Juli 2012 mit Abstand am höchsten. Dort haben Senat und BA eine "Joboffensive" für Langzeitarbeitslose gestartet. Deshalb dürfte es eher auffallen, wenn sich jemand Vermittlungsangeboten entziehen will. In Bremen ist die Quote mit 2,5 Prozent am geringsten. Dort ist die Arbeitslosigkeit besonders hoch. Die Grünen hatten sich am Wochenende auf ihrer Bundesdelegiertenkonferenz dafür ausgesprochen, Sanktionen vorerst auszusetzen. Die Linken lehnen die Strafen grundsätzlich als menschenunwürdig ab. Die Bundesagentur beruft sich dagegen auf die Vorgaben des Gesetzgebers. Da sich die staatliche Grundsicherung aus Steuergeldern finanziere, sei man dem Steuerzahler verpflichtet. Im Hartz-IV-System dürfe es deshalb "keine Hängematte auf Kosten des kleinen Arbeitnehmers geben", heißt es in der Behörde.
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